Beratungsbesuche § 37 SGB XI

Diese Begleitung von Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn und privaten Pflegepersonen ist uns ein besonderes Anliegen. Denn dieser Personenkreis ist in besonderer Weise hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Um dieses Engagement langfristig zu ermöglichen, beraten wir individuell auf die jeweilige Pflegesituation abgestimmt.
Pflegeberatungsbesuche sind vonseiten der Pflegekassen bei Beziehern von Pflegegeld vorgeschrieben. Sie müssen in der eigenen Häuslichkeit stattfinden und sind in der Stufe I und II einmal halbjährlich und in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich abzurufen. Wurde ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt, können die Beratungseinsätze häufiger abgerufen werden.
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Pflegekassen die Kosten für diese Beratungsbesuche.
Haben Sie Fragen zu Ihrer häuslichen Versorgung oder benötigen Sie Hilfe, sprechen Sie uns an, wir helfen gern mit Rat und Tat. Manchmal hilft der Tipp eines Pflegeprofis! 
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