Häusliche Krankenpflege

Die häuslichen Krankenpflege beinhaltet hauptsächlich die Grund- und Behandlungspflege nach SGB V § 37 die aufgrund ärztlicher Verordnung erbracht wird und ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll Krankenhausaufenthalte verkürzen oder vermeiden und ist eine Ergänzung zur ärztlichen Behandlung. Sie wird durch den Haus- oder Facharzt verordnet. Beispielsweise können bei vorliegender Notwendigkeit folgende Leistungen verordnet werden:
Insulininjektionen
Regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte oder des Blutdruckes
Medikamentenverabreichung und -überwachung
Stellen von Medikamenten für eine Woche
Verbandwechsel
Wundversorgungen
Dekubitusversorgung
Legen oder Wechseln eines Dauerkatheters
Schmerztherapie
Auch die grundpflegerische Versorgung und Behandlung nach ambulanten Operationen und Krankenhausaufenthalten gehören selbstverständlich zu diesen Aufgaben.
Diese Leistungen werden durch erfahrene und qualifizierte Schwestern und Pfleger erbracht. Die Versorgung erfolgt, je nach Notwendigkeit, auch mehrmals täglich und natürlich an 365 Tagen im Jahr.
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